Thema: (?) (59) (65) Deutsches Reich: Dienstbelege - Frei durch Ablösung Reich
volkimal Am: 02.10.2021 14:02:42 Gelesen: 19336# 59@  
Hallo zusammen,

ein Brief vom 13. März 1873 aus Bosenheim (Post Sprendlingen) nach Dromersheim (Post Gensingen).

Frei Lt. Avers No. 5 = Großherzogtum Hessen





An
Großherzogliche Bürgermeisterei
Dromersheim
Post Gensingen

Frei lt. Avers No. 5
Geamtet(?) El. Schlag

Kann jemand von euch sagen, ob "Geamtet" unter dem Avers-Vermerk richtig ist?



Bosenheim den 13. März 1873

An
Gr. Bürgermeisterei Dromersheim

Da eine Verständigung zwischen Gemeinde Drmersheim
und Georg Hensel II bezüglich der Abtheilung in der ???
kaute nicht zu Stande zu kommen scheint; so bin ich
angewiesen nach Vorschrift des § 39 der Jnstruction
vom 30. Juni 1824 (Rgblatt No. 37) zu handeln und ist
bereits der Flächeninhalt des Ganzen mit 7144 □ Meter
berechnet. Bitte von dieser Notiz auch dem ? Hensel gefällig
Kenntnis zu geben.
In der 3? Gewonn(?) ersuche ich Sie ergebenst, die Ausstei-
ung, sobald es die Witterung erlaubt, entweder nach der neuen
Eintheilung oder nach dem seitherigen Besitz ausführen zu
lassen. Werden Anstände erhoben; so habe ich mich streng
an den $ 38 der genannten Jnstruction zu halten, namentlich
sämmtliche Besitzstandsgrenzen mit punktierten Linien (als streitig)
zu zeichnen. Eine weitere Verzögerung kann nicht mehr
bestehen. Selbstverständlich fallen die Nachtheile den Besitzern zur Last.
Den gewünschten Meßbrief für Herrn Heynun(?) in d. Gemk.
Grolsheim kann ich nur dann fertigen wenn Sie mir den Grundbuchs-
auszug (mit den Resultaten der nun Vermessung versehen) zusenden
oder nachdem ich selbst den Auszug aus dem Kataster in Bingen
hehalt habe.
Schlag

An ein paar Stellen bin ich mir nicht sicher. Was meint ihr?

Viele Grüße
Volkmar
 
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