Guten Abend,
zur Abwechslung ein Innendienststempel:
Die portopflichtige Dienstsache vom Reichsamt des Innern in Berlin W 8 wurde am 30.8.1913 nach Berlin-Steglitz versandt, der Empfänger sollte wie üblich die 5 Pf. Porto bezahlen. Dieser war jedoch nach Berlin-Südende verzogen. Das Nachporto konnte also dort erst erhoben werden. Das Einnahmenachweisbuch in Steglitz musste entsprechend entlastet werden, als äußeres Zeichen hierfür wurde der KOS
ENTLASTET BERLIN-STEGLITZ 1 31 8.13 * 11-12 V. * abgeschlagen.
Gruß Michael