@ Cantus
[#1]Ich sehe hier ein Mißverständnis. Der Verkauf hat den Pfeil in die Grafik montiert, um auf das Wort "Petroleum" zu zeigen, und Du hast diesen Pfeil als separaten Zudruck auf dem Umschlag interpretiert.
Eigentlich ein klassischer "Inhaltsirrtum" aus dem juristischen Lehrbuch.
Du hast bislang alles richtig gemacht und den Kaufvertrag unverzüglich wegen Inhaltsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) angefochten. Du musst aber den "Vertrauensschaden" ersetzen, d.h. die Porto- und Verpackungskosten selbst tragen.