Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
drmoeller_neuss Am: 25.10.2021 23:51:59 Gelesen: 8160# 5@  
@ Cantus [#4]

Beide. Der Verkäufer kann nichts für Deinen Inhaltsirrtum und konnte davon ausgehen, dass Du den Kaufvertrag erfüllst.

Du kannst auch die Strategie fahren, dass der Verkäufer anhand der Anzahl der Bewertungen und des Auftritts gewerblich handelt. Dann steht Dir das Widerrufsrecht aus einem Fernabsatzvertrag zu. Den Widerruf musst Du im Gegensatz zum Inhaltsirrtum nicht begründen.

Da Du Verbraucher bist und die Ware nach Deutschland verschickt wurde, kannst auf deutschem Recht bestehen. Die Feststellung, ob ein Anbieter gewerblich ist oder nicht, kann aber nur ein Gericht entscheiden. Es gibt dafür keine starren Regeln oder Obergrenzen.

Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen (§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB), die Kosten für die Rücksendung aber nicht, wenn er den Verbraucher vor dem Vertragsabschluss entsprechend unterrichtet hat (§ 357 Abs. 6 BGB). Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, muss der Verkäufer damit auch die Rücksendekosten tragen.

Angesichts des geringen Streitwertes würde ich mich mit dem Verkäufer gütlich einigen.
 
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