Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
bovi11 Am: 26.10.2021 08:03:49 Gelesen: 8069# 8@  
@ drmoeller_neuss [#5]
@ Cantus

"Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Kosten der Hinsendung tragen (§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB), die Kosten für die Rücksendung aber nicht, wenn er den Verbraucher vor dem Vertragsabschluss entsprechend unterrichtet hat (§ 357 Abs. 6 BGB). Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt, muss der Verkäufer damit auch die Rücksendekosten tragen."

Die Rücksendekosten muß der Verbraucher aber nur dann tragen, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Hier ist also folgender Weg denkbar:

1. Feststellung, ob der Verkäufer tatsächlich gewerblich unterwegs ist.
2. Feststellung, ob ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
3. Widerruf an den Verkäufer senden.

Gerichtsstand ist - unterstellt der Verkäufer ist gewerblich - in Deutschland.

[Redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Delcampe geht gegen skrupellose Verkäufer vor / neue AGB für gewerbl. Händler" - weder geht Delcampe in diesem Beispiel gegen "skrupellose Verkäufer" vor noch kann wegen des Hinweispfeils der Anbieter als skrupellos bezeichnet werden]
 
Quelle: www.philaseiten.de
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