Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
drmoeller_neuss Am: 26.10.2021 15:33:02 Gelesen: 7938# 9@  
@ bovi11 [#8]

Die Rücksendekosten muß der Verbraucher aber nur dann tragen, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Das ist nur die halbe Wahrheit.

Der Verbraucher, d.h. der Käufer muss die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren nur dann tragen, wenn der Unternehmer, d.h. der Verkäufer den Verbraucher von dieser Pflicht unterrichtet hat (§ 357 Absatz 6 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).

Der Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des EGBGB sieht vor, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den Verbraucher darüber zu informieren, " dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können . . ."

Schweigen ist Gold, jedenfalls für den Verbraucher. Der Verkäufer kann dem Käufer die Rücksendekosten auferlegen, er muss es nur vor dem Kauf eindeutig verlautbaren.

Hier ergibt sich die Spielwiese für die Juristen: Was heisst "Postweg"? Hört der "Postweg" beim Maxibrief Plus (2 kg) oder beim Hermes XLL Paket bis 32 kg auf? Wenn ich als ebay-Händler Möbel, die nicht in ein Paket passen, in alle EU-Staaten verkaufe, muss ich vorher den Käufer informieren, was der Rückversand aus Estland kostet, falls der Verkäufer dort lebt. Ein Spanier muss die gleiche Information für Spanien bekommen. Viel Spass! :)

Richtig kompliziert wird es, wenn von einer Sammelbestellung nur ein Artikel widerrufen wird. Darüber lässt sich der Gesetzgeber gar nicht aus, wie dann die Versandkosten zu verteilen sind.

FAZIT: netter Stoff für eine juristische Hausarbeit anhand eines Beispieles aus der Wirklichkeit .

Für die Praxis eignet sich der Fall wegen seines geringen Streitwertes weniger. Und hier liegt der Hund begraben: die ganzen Käuferschutzprogramme von ebay, delcampe und paypal greifen hier nicht, da der Artikel ja wie beschrieben und ohne Sachmangel geliefert wurde, bloss dass der Käufer die Beschreibung missverstanden hat.

Im übrigen muss der Käufer dem Geld hinterherrennen. Im schlimmsten Fall sind Brief und Geld weg.

Mein persönlicher Tip: sich mit dem Verkäufer einigen. Vielleicht springt ein Gutschein für eine der nächsten Auktionen dabei heraus. Und wenn nicht: kein totes Pferd reiten, sondern sich der Zukunft zuwenden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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