Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
bovi11 Am: 26.10.2021 16:15:42 Gelesen: 7906# 10@  
@ drmoeller_neuss [#9]

Es war mir natürlich klar, dass die Sache jetzt richtig kompliziert zerlegt werden würde. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Der Ausgangspunkt ist der, dass der Anbieter dem Vernehmen nach in gewerblichem Umfang handelt, aber als privater Anbieter auftritt. Insofern ist zu unterstellen, dass eine Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist. Daraus ergeben sich alle Folgerungen, die ich bereits aufgelistet habe.

Die Definition "Postweg" ist im vorliegenden Fall reines Aufblähen eines Beitrags und - mit Verlaub - unsinnig. Wir reden hier nicht über ein Sofa, sondern über einen Brief. Ich will den vorigen Beitrag nicht weiter zerpflücken, weil es niemandem weiterhilft.

Der in meinen Augen einzig sinnvolle Satz aus dem vorherigen Beitrag:

"Mein persönlicher Tipp: sich mit dem Verkäufer einigen. Vielleicht springt ein Gutschein für eine der nächsten Auktionen dabei heraus. Und wenn nicht: kein totes Pferd reiten, sondern sich der Zukunft zuwenden."
 
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