Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
DL8AAM Am: 27.10.2021 13:55:56 Gelesen: 7619# 14@  
Da es bei dem (kompletten) Angebot, inbesondere auch im Titel, eher um den "Privat-Anteil" dieser Ganzsache geht, hätte ich den Pfeil auch eher als eine Kennzeichnung der angespriesenen Besonderheit, als "Bestätigung" eben dieses Privatcharakters verstanden. Aber nur "Eher", eineindeutig ist das aber nicht, man hätte es vielleicht auch anders verstehen können. Aber, was soll so ein optisch so aussagekräftiger Pfeil auf dem Absender auf der Adressseite postalisch bedeuten bzw. auslösen? Außer den Postler so zu verunsichern, das er den Brief als Rückläufer behandelt?

Für mich handelt das sich eindeutig "eher" mehr nur ein Missverständnis beim Käufer, als eine bösartige Manipulation durch den Verkäufer.

Klar, es wäre vom Käufer idealer gewesen, wenn diese - von ihm in den Scan eingearbeitete - Kennzeichnung, als solche kurz anzusprechen, denn er bietet ja "siehe Scan" an. Kann man also so oder so verstehen. Und (zumindest bei Gewerblichen) gilt doch auch "so etwas wie": Wenn das Angebot/Text nicht eineindeutig ist, dann geht das Risiko zu Lasten des "stärkeren" Vertragspartners, bzw. zu Lasten dessen, der den missverständlichen "Text" erstellt hat. Zumindest kenne ich diesen Rechtsgedanken so aus dem angloamerikanischen Vertragsrecht (weshalb dort Verträge schnell auch mal "bibeldicke" erreichen). Ob es diesen Rechtsgedanken in dieser strengen Form auch hier gibt, kann ich nicht sagen. Vielleicht sieht man aber einfach auch nur zu viele amerikanische Filme. ;-)

Da der Verkäufer in meinen Augen aber eindeutig nicht böswillig gehandelt hat, ist er vielleicht auch einer gütlichen Einigung nicht abgeneigt. Viel Glück!

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16358
https://www.philaseiten.de/beitrag/279355