Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
drmoeller_neuss Am: 29.10.2021 09:52:27 Gelesen: 7110# 25@  
@ Cantus [#22]

Unser Hobby macht nicht immer Freude, man ärgert sich, wenn einem ein schönes Objekt durch die Lappen gegangen ist oder wie in Deinem Fall, das Objekt nicht den Erwartungen entspricht.

Die Rechtslage haben wir ausgiebig diskutiert, der Verkäufer handelt gewerblich und Du kannst den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Wenn es Dir Genugtuung verschafft, dann musst Du den Rechtsweg einschlagen. Italien ist EU-Mitglied und kein rechtsfreier Raum, wenn es darum geht, den Kaufpreis und die Spesen zurückzuerlangen.

Aber wende Dich doch den guten Seiten des Lebens zu: Euer 49. Hochzeitstag !! In unserer Gesellschaft mit Patchwork-Familien hat das Seltenheitwert. Versuche so gut wie es geht, fit zu bleiben, ärgere Dich nicht, damit Du noch den 50. Hochzeitstag erreicht.

Nach meinen Informationen gibt es da ein nettes Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten und der Briefumschlag vom Bundespräsidialamt dürfte auch philatelistisch interessant sein. :)
 
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