Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
bayern klassisch Am: 29.10.2021 15:37:56 Gelesen: 61072# 219@  
@ RobbyFeil [#216]

Wenn sie nachweislich zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden waren, z.B. schon in einem Altattest oder einer Auktionsbeschreibung als Mangel erwähnt wurden, dann ja.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
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