Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
DL8AAM Am: 29.10.2021 18:53:57 Gelesen: 6999# 27@  
@ Cantus [#22]

ich bin nur unglaublich wütend, weil ich betrogen worden bin

Betrogen wurdest Du nicht, Du hast ja das Angebot leider nur missinterpretiert. Die meisten Schreiber hier haben den "hinein-editierten" Pfeil ja ebenfalls, als Hinweis auf den Punkt, der die angebotene Besonderheit dieser Privatganzsache herausstreichen soll, verstanden. Ich habe übrigens, wie Vernian auch, auch lange vergeblich nach dem angesprochenen Mangel gesucht, um Dein Eingangsposting zu verstehen. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass der Pfeil zum Beleg gehören könnte (welchen Sinn sollte dieser denn überhaupt auch haben?). In (englischen, auch philatelistischen) Fachartikeln sind solche editierende Hinweispfeile in Bildern für mich wohl inzwischen einfach zu üblich.

Das war ein reines Missverständnis, zwar ein sehr, sehr ärgerliches, aber sicherlich handelt es sich um keine betrügerische Böswilligkeit. Höchstens vielleicht eine handwerkliche Unvollkommenheit des Angebots (unabhängig von einer eventuellen Falschangabe "Privatanbieter").

Wenn wir schon einmal bei "Korinthen" und Recht sind: Legen die italienischen Finanzbehörden und Gerichte womöglich andere Maßstäbe an die Gewerblichkeit an? Was gilt, wenn er nach italienischem Recht (zu Recht) noch nicht gewerblich angesehen wird? Muss sich jeder Anbieter trotzdem über die unterschiedlichen nationalen "Gewerblichkeitsgrenzen" innerhalb der EU informieren, wenn er als italienischer, legaler Nochprivatanbieter EU-weit verkauft? Das dürfte für (semi-) private Anbieter "an der Grenze" kaum machbar, zumal diese Grenzen ja teilweise nicht einmal per Gesetz an Hand einer festen, nachschlagbaren Zahl sauber gezogen wird, sondern womöglich nur durch [Einzel-] Urteile. Das kann und wird kein "maltesischer Bauer" je gewährleisten, falls er sich der Situation überhaupt bewusst sein sollte.

Ein kollegialer Privatanbieter würde sich aber eher einer Rückabwicklung nicht so rigoros verschliessen.

Beste Grüße
Thomas

Sorry, falls das Posting zu "möchtegernjuristisch" geworden ist...
 
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