Thema: Recht: Belegekauf im Ausland: War es eine Manipulation oder ein Vertragsirrtum ?
drmoeller_neuss Am: 29.10.2021 21:23:39 Gelesen: 6979# 28@  
@ DL8AAM [#27]

Als Verbraucher kann sich Cantus an ein deutsches Gericht wenden, das entscheiden wird, dass Cantus nach dem Fernabsatzrecht ein Widerrufsrecht zusteht. Da keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung erfolgt ist, hat Cantus dafür sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

Das Urteil wird vielleicht in einem philatelistisch interessanten Briefumschlag eines Privatpostunternehmers verschickt, der dann auf den Philaseiten im entsprechenden Thema gezeigt werden kann.

Mehr hat Cantus zu diesem Zeitpunkt nicht in der Hand. Das Geld für den Fehlkauf und die Verfahrenskosten muss sich Cantus vom italienischen Händler holen. Leider kennen wir dessen finanzielle Situation nicht. Vielleicht lebt der in einer tollen Villa in der Toscana und hat drei Lamborghinis vor der Tür stehen. Oder er lebt in einer armseligen Hütte in Kalabrien von der Hand in den Mund und nichts ist zu holen.

Für im besten Fall 25 EUR "Gewinn" wäre mir der Aufwand und das Risiko zu groß.

Ich habe als Privatanbieter unzufriedenen Käufern immer eine Rückabwicklung angeboten. Ist auch bislang nur zweimal in meinem Leben passiert. Da schätze ich doch die fast familiäre Atmosphäre der philaseiten-Auktion. :)

Aber es ist gut zu hören, dass der Ärger schon weniger wird. Man ärgert sich, wenn einem die Straßenbahn vor der Nase wegfährt. Aber der Ärger ist schon verflogen, wenn in zehn Minuten die nächste kommt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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