Thema: Generalgouvernement: Stempel bestimmen
Jürgen Zalaszewski Am: 24.11.2021 00:39:40 Gelesen: 1869# 7@  
Hallo zusammen,

auch wenn das Thema bereits abgelegt wurde, muss ich noch meinen Beitrag dazu loswerden. Der Stempel Warschau mit dem Zusatz PSA steht für das Postsparkassenamt Warschau. Über die Einrichtung des Postscheckdienstes im GG wurde im Verordnungsblatt Nr. 3 für das Generalgouvernement unterrichtet, Aufnahme des Dienstes zum 15.1.1940. Aus dieser Phase gibt es Einkreisstempel sowie Bandstempel, die die zusätzliche Inschrift Warschau PSchA aufweisen. Leider kann ich dazu nur einen weiterverwendeten und überdruckten Brief der ehemaligen polnischen Postsparkasse (P.K.O.) zeigen, der einen schlechten Bandstempelabdruck trägt. Aber in der linken Ecke kann man lesen, dass es sich um die Inschrift PSchA handelt.



Zusätzlich kann ich noch den Hochdruckstempelabdruck des Postscheckamtes vom 18.11.1940 belegen, der sich auf der Rückseite einer Zahlungsanweisung befindet.



Im Verordnungsblatt für das Generalgouvernement Nr. 38/41 vom 6. Mai 1941 ist die Verordnung über den Sparkassendienst im GG vom 22. April 1941 und mit Datum 24. April 1941 die Postsparkassenordnung bekannt gegeben worden. Dieser Dienstzweig wurde der Deutschen Post Osten zum 1. Juni 1941 übertragen. In dieser Postsparkassenordnung findet sich unter dem § 25 eine Änderung zur Postscheckordnung, in der es heißt: Die Aufgaben des bisherigen Postscheckamtes Warschau werden künftig durch das Postsparkassenamt Warschau wahrgenommen. Demnach kann mit dem Datum der Einrichtung des Postsparkassenamtes das Ende des Postscheckamtes Warschau angesehen werden.

Aus dieser Phase bis zur Verlegung des Postsparkassenamtes Mitte 1944 ins Reichsgebiet kann ich gleichfalls einen Bandstempel auf einen Brief der Postsparkasse mit Stempelinschrift Warschau PSA zeigen.

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Zusätzlich noch einige Einkreisstempel, die sich auf Überweisungsabschnitten für Zahlungsempfänger befinden.



Auch hier kann ich den neuen Hochdruckstempel des Postsparkassenamtes belegen, der jetzt den im Reich verwendeten Hochdruckstempeln angepasst wurde. Dieser befindet sich gleichfalls auf der Rückseite einer Zahlungsanweisung. Auf den beiden Abschnitten daneben sieht man Tagesstempelabdrucke der Hochdruckstempelmaschine.



Der in [#1] gezeigte Stempel ist mit diesem UB und diesem Datum bisher noch nicht in der Dokumentation über die Postaufgabestempel Im GG, Handbuch H 82 der ArGe Generalgouvernement, registriert worden.

Noch ein Wort zum Beitrag [#5] von Tuffi. Das ehemalige polnische Postsparkassenamt (P.K.O.) existierte während der gesamten Besatzungszeit und verwaltete die Zloty-Beträge der polnischen Sparer in Millionenhöhe, die nach der Besetzung vorgefunden wurden. Sparer hatte die Möglichkeit, zu bekanntgegebenen Terminen ihre Einlagen in vorgegebenen Beträgen auszahlen zu lassen. Man wollte damit wohl verhindern, dass die Einlagen ganz aufgelöst wurden und damit nicht mehr der Kontrolle der Besatzungsmacht unterstanden. Post- und Schriftverkehr dieser Dienststelle wurde über das Postamt Warschau C 1 abgewickelt (siehe auch Abb. der Belege in Beitrag [#4] von Christoph, Fußnoten). Ob die ehemalige P.K.O. noch andere Dienste anbot, bzw. diese angenommen wurden (Einzahlungen), ist bislang noch nicht bekannt.

Kursiv geschriebene Sätze entstammen einer Ausarbeitung von Otto Tahl im 50. Rundbrief der ArGe Generalgouvernement

Viele Grüße
Jürgen
 
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