Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
philast Am: 25.11.2021 18:45:51 Gelesen: 296796# 1111@  
Hallo,

nochmals zum Thema [#1109], außerhalb des Rohrpostbezirks. Folgenden Beleg habe ich kürzlich erworben:



Ausgabe National Versammlung Mi 107-109 als Satzfrankatur von Berlin C2 3.7.19 9:40V nach Berlin Teltowerstr. 56, Ankunftsstempel Berlin SW 61 3.7.19 10:30V. Nach den üblichen Sätzen sind da 35 Pf Portosoll fällig, Porto Ist 50 Pf. Da liegt der Schluss nahe, dass hier ein überfrankierter Sammlerbrief vorliegt. Ich habe das Teil nicht achtlos beiseite gelegt, sondern mal genauer recherchiert.

Im Buch 'Illustriertes Post- und Telegraphenhandbuch, Ausgabe 1906/1907 von Rechnunsrat Heymer' findet sich auf den Seiten 90-96 das Strassenverzeichnis von Berlin nebst der vorgesehenen Zustellpostämter. Für die Teltowerstrasse ist das Postamt SW 61 vorgesehen (also hier das Postamt mit dem Ankunftsstempel). Das Postamt SW 61 hatte die Adresse Tempelhofer Ufer 1. Anhand eines Berliner Stadtplans von 1913 kann man die die Teltowerstrasse in Zehlendorf finden. Heute heißt die Strasse übrigens Teltower Damm.



Ausschnitt aus dem Stadtplan.

Großberlin ist erst im Oktober 1920 gebildet worden, davor war Zehlendorf aus Sicht von Berlin Mitte Fernverkehr und lag außerhalb der Rohrpostbezirks. Deshalb waren zusätzlich noch 15 Pf Fernverkehrsporto hinzuzufügen und damit ist der Beleg portogerecht (aber weiterhin ein Sammlerbeleg) frankiert mit 35 Pf Rohrpostbrief) +15 Pf (Fernverkehrporto) = 50 Pf.



Wenn ich die Rohrpostordnung korrekt verstanden habe, wären die 15 Pf nicht erhoben worden, wenn die Adresse beispielsweise in der Nachbarschaft des Postamtes 61 gewesen wäre und man dort festgestellt hätte dass der Adressat nun in Zehlendorf wohnt. Dann wäre der Brief ohne weiteres Porto nachgesendet worden jedoch nicht per Boten zugestellt worden.

Grüße
philast
 
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