Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
DerLu Am: 28.11.2021 10:11:33 Gelesen: 293265# 1116@  
@ philast [#1115]

Hallo philast,

das für eine Rohrpostsendung die nach Zehlendorf ging, das Zusatzporto bezahlt werden musste, bestreite ich ja nicht. Der entscheidende Punkt ist, dass die Adresse für die Post eben nicht zu Zehlendorf gehörte, sondern zu Berlin. Der Postort muss nicht unbedingt gleich dem politischen Ort sein. Dieses Problem, meistens in der Peripherie der sich bildenden Großstädte, kennt man auch bei der Bestimmung des Nachbarortverkehrs.

Aus dem Postbuch für Berlin 1913 :

Verzeichnis der Nachbarorte im Bezirk Berlin, für die die Ortsbrieftaxe ... gilt: Anmerkung. Für den Begriff "Postort" ist nicht die Zugehörigkeit zu einem Gemeindeverband entscheidend, der Begriff umfaßt vielmehr die durch die postalische Abgrenzung geschaffene und einheitlich benannte Gemeinschaft, also den Orts- und Landbestellbezirk einer Postanstalt.

Hier siehe auch die Diskussionen in Romberg-Riemer: Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost.

Dieser Grundsatz wurde natürlich auch bei der Rohrpost angewendet. Ein Beispiel ist z.B. Lichtenberg: Dort lag nur ein Teil des (politischen) Ortes im Rohrpostbezirk, der übrige nicht. Denn nur eine Postanstalt (Lichtenberg 1) hat eine Rohrpostbestriebsstelle und damit einen Rohrpostbestellbezirk, der aber nicht den gesamten (politischen) Ort Lichtenberg umfasste. Für die damaligen Rohrpostbenutzer natürlich eine ziemlich ärgerliche Stolperfalle.

Gruß DerLu
 
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