Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
BD Am: 21.06.2010 12:45:19 Gelesen: 4742360# 507@  
@ muemmel [#505]

Hallo Harald,

nach langen, langen Suchen habe ich endlich einen Beweis gefunden, das in der späten Infla-Zeit Postaufträge und Nachnahme-Briefe zum Ortstarif möglich waren. Unzweifelhaft gab es früher mindestens bis zur Portoperiode ab dem 1.10.1918 einen festen Betrag für Postaufträge, der nicht nach Ort- und Ferntarif getrennt war. In der Postordnung von 1921 wird aber nur von der Gebühr eines Einschreibebriefes plus der Vorzeigegebühr gesprochen. Es gibt keinerlei Hinweis, das es die Fern-Brief-Gebühr sein muss. Und in den Erläuterungen habe ich diesen kleinen Artikel gefunden.

Beste Grüsse von Bernd


 
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