Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
Oliver Estelmann Am: 18.12.2021 22:26:30 Gelesen: 15349# 78@  
Frage:

Erstmal: Darf ich fremdes geistiges Eigentum (z.B. ein Attest) überhaupt hier abbilden?

Das ist sicherlich nicht einfach zu beantworten. Nur weil der Prüfer sein "geistiges Eigentum" gegen Geld zu Verfügung gestellt hat, hat er sein "geistiges Eigentum" nicht zur öffentlichen Verfügung gestellt. Schon überhaupt nicht die Abbildung der Marke / des Beleges. Halte ich für Blödsinn, ist aber so.

Somit unterliegt eine Abbildung eines Attestes dem Copyright. Es darf nicht kopiert (außer für private Zwecke), noch verfielfältigt und auch nicht eingescannt werden, um es im Internet zu veröffentlichen. Ein Verbot für derartige Vorgänge gibt es ganz sicher. ICH BIN AUSDRÜCKLICH DAGEGEN !

Das ganze Spektakel ist aufgeflammt, zwecks Loriot - Marken Abbildungen im Internet. Übelstes Abmahnverfahren.

Ich war bei einem Seminar von Wikipedia zu genau diesem Thema und habe seitdem einen grauen Bart (vorher war es rosa) !"!"!

Dürfen auch Atteste/Befunde/Kurzbefunde, welche sich nicht in meinem Besitz befinden, eingestellt werden?

Eindeutig nein!

Darf ich eigene Atteste usw. (die sich nicht mehr in meinem Besitz befinden), sehr fragwürdig!

Was der Eigentümer der Atteste davon hält, ist scheinbar scheißegal, denn ich bin der Aussteller des Attestes. Allein schon die Bilderrechte in dem Attest machen mich quasi zum Eigentümer der Bildrechte aller von mir gemachten
Scanns dieser Marke/ dieses Beleges.

Was es dem Eigentümer des Attestes/Befundes/Kurzbefundes schon sehr schwer macht, diese " " zu veröffentlichen, auch wenn es sein "Eigentum" ist.

Kranke Welt, wenn ihr mich fragt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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