Thema:
Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11
Am: 18.12.2021 22:42:17
Gelesen: 15596
# 79
@
@ Oliver Estelmann
[#78]
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Vorliegend handelt es sich um sog. Bildzitate.
Die (erforderliche) Angabe des Urhebers ergibt sich aus dem Attest oder Bund selbst. Die entsprechenden Urkunden sind unverändert abgebildet.
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10298
https://www.philaseiten.de/beitrag/283817