Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11 Am: 18.12.2021 22:42:17 Gelesen: 15596# 79@  
@ Oliver Estelmann [#78]

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Vorliegend handelt es sich um sog. Bildzitate.

Die (erforderliche) Angabe des Urhebers ergibt sich aus dem Attest oder Bund selbst. Die entsprechenden Urkunden sind unverändert abgebildet.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10298
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