Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11 Am: 18.12.2021 23:56:44 Gelesen: 15310# 83@  
@ Oliver Estelmann [#80]
@ alle

Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag unter [#3] vom 8.5.2017 den ich nachfolgend nochmals zitiere:

"Gutachten können zwar grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein. Das gilt jedoch nicht, wenn sich die Gutachten (Atteste, Befunde etc.) lediglich darauf beschränken, die Feststellung von Untersuchungsergebnissen wiederzugeben (vgl. Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Auflage 2014 zu § 2 Rn. 82; ebenso Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 4. Auflage 2010 zu § 2 Rnn 62 und 117).

Der Fall dürfte in aller Regel bei Attesten und erst recht bei Befunden oder gar Kurzbefunden vorliegen."


Einer besonderen Lizenz [#82] bedarf es daher nicht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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