@ Oliver Estelmann
[#87]Hallo Oliver,
es ist in der Tat recht einfach, nämlich so, wie ich es in den Beiträgen
[#3] und
[#83] beschrieben habe.
Ergänzend kann ich noch berichten, dass die genannte Kommentarstelle auch in der 12. Auflage des Kommentars Fromm/Nordemann UrhG (erschienen Sept. 2018) unverändert übernommen ist.
Der Beitrag
[#84] bringt hier wieder Unsicherheiten ins Spiel, die in der rechtlichen Beurteilung ohne Bedeutung sind und keine Rolle spielen.
Grüße
Dieter