Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11 Am: 20.12.2021 07:11:04 Gelesen: 15382# 88@  
@ Oliver Estelmann [#87]

Hallo Oliver,

es ist in der Tat recht einfach, nämlich so, wie ich es in den Beiträgen [#3] und [#83] beschrieben habe.

Ergänzend kann ich noch berichten, dass die genannte Kommentarstelle auch in der 12. Auflage des Kommentars Fromm/Nordemann UrhG (erschienen Sept. 2018) unverändert übernommen ist.

Der Beitrag [#84] bringt hier wieder Unsicherheiten ins Spiel, die in der rechtlichen Beurteilung ohne Bedeutung sind und keine Rolle spielen.

Grüße

Dieter
 
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