Thema: (?) (241) (256) Luftpost: Marken und Informationen
mumpipuck Am: 21.12.2021 17:30:43 Gelesen: 59901# 250@  
@ Frankenjogger [#249]

Hallo Klemens,

vielen Dank für Deine interessanten Ausführungen. Auch wenn ich Deine Beiträge zu den Dauerserienmarken und Portostufen immer mit Interesse lese bin ich mit den Portostufen nicht so vertraut. Nach einem Blick in den Steven teile ich jedoch Deine Auffassung, dass das richtige Porto 35 Pf. gewesen wäre.

Die Theorie, dass die Luftpostbeförderung nur bis München bekannt war und deswegen nur 25 Pf. verklebt wurden halte ich aber für unwahrscheinlich.

Dazu hätte der Absender regelmäßig Post auf dieser Destination versenden müssen, um das zu wissen. Im Steven steht auch nichts von so einer Möglichkeit.

Auf der Vorderseite ist ein Kurheim zu sehen. Aus dem Inhalt ist zu ersehen, dass die private Absenderin sich wohl dort aufhielt. Vermutlich wohnte sie eigentlich in Berlin, denn beide Briefmarken sind Berlin-Ausgaben, die es in Lauenburg nicht zu kaufen gab. Offensichtlich hatte sie diese mitgenommen, um Karten - auch per Luftpost - zu senden. Denn wozu sonst die 5 Pf. Marke in Privathand, die zu diesem Zeitpunkt sonst nicht benötigt wurde ? Nach meiner Kenntnis wurden damals sehr viele Sendungen aus Berlin mit 5 Pf. Zuschlag auch ins Bundesgebiet per Luftpost versandt. Ich vermute, dass das auch die Absenderin tat, dass ihr aber neben der höheren Grundgebühr die ebenfalls höhere Luftpostgebühr nach Österreich nicht bekannt war. Die Empfänger weilten in einem Hotel, wohnten also wohl sonst nicht dort, so dass sie vermutlich auch nicht regelmäßig dorthin schrieb. Ich denke, die Karte ist einfach um 10 Pf. unterfrankiert.

Möglicherweise wurde auf die Nachgebühren verzichtet, da die Karte ja gar nicht per Luftpost befördert und diese Leistung damit nicht erbracht wurde. Dann hätten 20 Pf. genügt. Vielleicht ist das auch genau der Grund für die Anbringung dieses Stempels, damit auf die Nachgebührenerhebung vezichtet wird ? Möglicherweise findet man ihn auch deswegen selten, weil er nur in diesem Falle angebracht wurde ? Also auf unterfrankierten Luftpostsendungen, bei denen wegen Bahnpostbeförderung keine/geringere Nachgebühren zu erheben waren ? Ansonsten ist es dem Empfänger doch egal, ob der Brief per Luft- oder Bahnpost bei ihm ankommt, zumal er die unterbliebene Luftpostbeförderung gar nicht erkennen könnte ohne diesen Stempel. Dann wäre der Hinweis überflüssig.

Was hältst Du von diesem Ansatz ?

Herzliche Grüße
Burkhard
 
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