Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
doktorstamp Am: 05.07.2010 01:56:48 Gelesen: 8751# 3@  
Da es sich um Sammlergegenstände handelt ist der Versand ins Ausland relativ problemlos.

Als Zollerklärung wenn nötig reicht es völlig aus "Ungültige Sammlermarken" anzugeben.

Immer das Kästchen Geschenk ankreuzen. Und niemals eine Quittung oder Rechnung beilegen. Aus Erfahrung wird in den Süd-Amerikanischen Staaten alles verzollt.

Versand nach den Staaten oder Groß-Britannien, sofern der Abfinder hier lebt ist ohne jeglichen Schwierigkeiten.

Innerhalb der EU Länder ist keine Zollerklärung nötig. Versicherter Versand ist aus Deutschland am besten per DHL.

Es wird teuer wenn du die Sammlung per Katalog bewertest, als Richtlinie haben die Marken einen Wert von 30% des Katalogpreises.

mfG

Nigel
 
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