Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
AfriKiwi Am: 05.07.2010 04:08:17 Gelesen: 8755# 4@  
@ doktorstamp [#3]

Hallo Nigel,

Da es sich um Sammlergegenstände handelt ist der Versand ins Ausland relativ problemlos.

Dazu muß man auch an das Zielland denken wo die Sendung hin soll und das kann sehr 'Relativ' werden ! Der Begriff ZOLL oder Customs wird nicht in allen Länder so verstanden und so schön bearbeietet wie es im Westen vorgeht.

Bei einer versicherten Sendung kann man noch den 'Wert' zurück bekommen wenn's schief geht.

Bei dubiösen Länder sich bei dem Empfänger orientieren. Das kann auch schon 'Relativ' missverstanden werden da der Empfänger unwissend von Zollregeln verkehrte Information gibt, im krassesten Fall selber sich bereichern will.

Als Zollerklärung wenn nötig reicht es völlig aus "Ungültige Sammlermarken" anzugeben.

Was sind 'Ungültige Sammlermarken' ?

Das ist nich so einfach, und einfach nur wenn alles klappt aber immer klappt es nicht.

Wenn sich dem Zollbearbeiter's Wurm dreht und nicht versteht oder nicht 'verstehen will' kann die Sendung nachgeprüft werden. Wenn es nicht dem Zollbeamte klar ist was drin sein soll, nachdem das Päckchen geprüft war gegen Bombe oder Drogen Inhalt ist die die Gefahr daß es aufgemacht wird. Natürlich ist die gesammelte 'Intelligenz' so daß nicht alle Stücke als dubios gesehen werden.

Ich glaube das auf jeder Zollerklärung egal welches Land, steht genau daß eine verkehrte Zollangabe kriminell ist worauf sich der Zollbeamte berufen kann.

Es bleibt immer ein Risko und 99% geht es gut bei Länder die ein vornehmender Postbetrieb haben.

Deswegen wollen so manche garnicht ins Ausland schicken und in Ihrer Baumwollhülle bleiben um das Risiko zu vermeiden.

Zum Glück wird das Versendungssystem global langsam verbessert, die Welt wird einfach kleiner für den Päckchenbetrieb.

Erich


 
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