Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
doktorstamp Am: 05.07.2010 07:08:53 Gelesen: 8750# 5@  
Dieser dem Adolf verdankte Vorbelastung sollte endlich ein Ende gemacht werden.

Ungültige Sammlermarken, vielleicht etwas unglimpflich aus dem Englischen übersetzt, heißt "Marken die nicht mehr ihren Zweck (Leistung) nachkommen können".

Der, von Dir zitierte, erste Satz von mir war, ist, und sollte als eine Verallgemeinung gelesen werden. Darauf zu haken um einen Standpunkt des Rechthabens zu gewinnen ist völlig sinnlos.

Der Thread-starter hat eine Sammlung Marken des Dritten Reiches erworben und will sie veräussern. Ich gehe davon aus er wollte hier in diesem Thread Erfahrungen lesen, die auf harte Tatsachen berühren. Das Problem erübrigt sich sollte die Sammlung in Deutschland ein Abnehmer finden.

Allerdings die Aussichten um mehr Geld für die Sammlung zu erhalten liegt in den Staaten, wo immer gutes Geld für diese Marken ausgegeben wird.

mfG

Nigel
 
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