Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
AfriKiwi Am: 05.07.2010 10:39:23 Gelesen: 8731# 6@  
@ doktorstamp [#5]

Hallo Nigel,

Darauf zu haken um einen Standpunkt des Rechthabens zu gewinnen ist völlig sinnlos.

Stimmt ! Es ist aber nicht im algemeinen 'relativ' und ob es Adolf oder sonst ist, auch ganz egal.

Um die Frage zu beantworten ist die bessere Lösung die in Deutschland zu vertreiben wie von Dir vorgeschlagen ohne Adolf an die 'Wand zu hängen', also nicht genau beschreiben (via Postweg) was im Album ist.

Ins Ausland sollte man genau den Inhalt beschreiben im Falle sie 'Verloren' gehen und der Versicherte Betrag erfordert wird.

Unerwünschtes Material, wenn es entdeckt (geöffnet) wird von Behörden und nicht genaue Beschreibung entspricht kann beschlagnahmt werden in manche Länder - ein totaler verlust.

In der USA oder sonst ins Ausland bleibt immerhin ein Risiko egal wieviel man überal schon hingeschickt hat, das ist jedenfalls meine Erfahrung.

Erich
 
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