Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
Lars Boettger Am: 05.07.2010 22:57:04 Gelesen: 8715# 7@  
@ AfriKiwi [#6]

Ins Ausland sollte man genau den Inhalt beschreiben im Falle sie 'Verloren' gehen und der Versicherte Betrag erfordert wird.


Hallo Erich,

m.W. sind Briefmarken von der Post und der Konkurrenz nach AGB nicht versichert. Bei Verlust gibt es keinen Schadensersatz.

Ich konnte bisher nicht nachvollziehen, unter welchen Gesichtspunkten der Zoll Pakete zurückbehält und ich eine Gebühr bezahlen muss. Das kommt sporadisch vor, ist aber selten. Als Empfänger ist es dann mein Problem.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2558
https://www.philaseiten.de/beitrag/28616