Thema: Rechtsvorschriften für Auslandsversand von Marken aus dem Dt. Reich
AfriKiwi Am: 06.07.2010 00:45:28 Gelesen: 8702# 8@  
@ Lars Boettger [#7]

Eigentlich sind wir wieder am Rand vom Thema also kürzlich.

m.W. sind Briefmarken von der Post und der Konkurrenz nach AGB nicht versichert. Bei Verlust gibt es keinen Schadensersatz.

Also ist das so bei normaler Postversendung und für versicherte Briefe muß natürlich mehr bezahlt werden und bei beweisbarem Verlust wird ein Betrag zurück bezahlt von der Post.

Sind Einschreibebrief nicht mehr versichert bis zu einem bestimmten Wert ?

Es bleibt die Wahl des Empfängers ob er den Zoll, wie vorgeschrieben vom Zollamt den Zoll zu bezahlen will oder die Waren nicht annimmt mit dem Vermerk 'nicht akseptiert' auf dem Zollzettel zu schreiben. Also wie Du schreibst ist es dann das Problem des Empfängers.

Erich
 
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