Thema: Berlin: Stempel echt oder falsch ?
Jürgen Witkowski Am: 16.01.2008 20:45:55 Gelesen: 77294# 28@  
@ Onkel-Otto [#26]

Ich bin immer noch der Meinung, dass diese Marke nicht echt ist. Zumindest ist sie an der oberen Zähnung in meinen Augen deutlich manipuliert worden.

Der Katalogwert beträgt 300 €. Dafür würde ich niemals 100 € auszugeben.

Bezüglich der Prüfkosten habe ich auf den Seiten der BPP folgendes gefunden:

10. Anspruch des Prüfers auf Vergütung

10.1. Der Prüfer berechnet für seine Tätigkeit, auch Neu- oder Nachprüfung, eine Vergütung.

10.2. Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4% vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 4% vom Handelswert.

Für Marken, die als Satz vorgelegt werden und für die keine Einzeltypisierung vorgenommen werden muss, wird der Satzpreis, soweit ein solcher im MICHEL-Katalog festgestellt ist, für die Bemessung der Vergütung herangezogen.

In der Regel beträgt die Mindestvergütung für jede Prüfsendung € 20,00. Die Mindestvergütung für jede einzelne vorgelegte Marke beträgt € 2,00, für jedes Briefstück oder Ganzstück € 3,00, auch wenn keine Signatur angebracht wird.

Bei Briefstücken oder Ganzstücken mit mehr als drei verschiedenen Marken kann für die Typisierung eine zusätzliche Vergütung von € 1,00 pro Marke berechnet werden.

10.3. Die Vergütung für als falsch oder verfälscht zu kennzeichnende Prüfgegenstände beträgt bis zu 1% des MICHEL-Katalogwertes gemäß Ziffer 10.2., oder wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 1 % des Handelswertes.

Sollte sich das bereits auf dem Prüfgegenstand befindliche Prüfzeichen bei der Überprüfung als falsch erweisen, beträgt die Vergütung bis zu 4% des MICHEL-Katalogwertes.

Erweist sich ein Prüfgegenstand als nicht prüfbar, darf nur die Mindestvergütung gemäß Ziffer 10.2. in Anrechnung gebracht werden, es sei denn, der Prüfer macht höheren Aufwand geltend.

10.4. Für besonders zeitintensive und schwierige Prüfungen kann der Prüfer einen vorher schriftlich zu vereinbarenden Aufschlag verlangen. Dies gilt auch für das Einordnen von Prüfgegenständen nach Druckart, Type, Wasserzeichen, Trennungsart, Farbe, Lochung und Papier.

10.5. Die zusätzliche Vergütung für die Ausstellung eines Attestes beträgt € 20,00, für einen Befund € 10,00, für einen Kurzbefund in Großformat € 8,00 und für einen Kurzbefund in Kleinformat € 5,00.

10.6. Die Vergütung wird mit Zugang der Prüfrechnung beim Auftraggeber fällig. Sie kann durch Nachnahme erhoben werden.

10.7. Neben der Vergütung berechnet der Prüfer seine Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie gegebenenfalls, soweit er der Steuerpflicht unterliegt, die gesetzliche Mehrwertsteuer.

10.8. Der Prüfer kann eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Vergütung einschließlich Versandkosten verlangen. Soweit nicht Vorauszahlung der Vergütung erfolgt oder diese nicht durch Nachnahme erhoben wird, kann der Prüfer die Prüfgegenstände bis zur Zahlung seiner Rechnung zurückbehalten.

10.9. Gegen Ansprüche des Prüfers auf Zahlung der Vergütung kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn seine geltend gemachte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die gesamte Prüfordnung ist unter http://www.bpp.de/ nachzulesen.

Du musst jetzt nur noch Deine Wünsche hinsichtlich der Prüfung, Sonderwünsche wie Attest etc. aufaddieren. Bitte beachte, dass noch Versandkosten, Versandversicherung und Mehrwertsteuer dazu kommen. Falls Du nicht gleich noch mehr Marken zu prüfen hast, wird es schnell unwirtschaftlich.

Beste Sammlergrüße
Jürgen
 
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