@ ostsee63
[#1]Hallo Ostsee63,
bei dem Begleitschein handelt es sich um den Zollbegleitschein (§ 13 der Postzollordnung), der bei der Verzollung (s. schwedischer Vermerk über die Zahlung des Zolls - Told Betalt) abgenommen wurde.
Gruß aus dem Süden!