@ Parachana
[#215]Hallo Uwe,
ich vermute, der Brief kommt von einem Amtsgericht und die Bezeichnung bezieht sich auf eine Eintragung in das Grundbuch (G.B.).
In der Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen wie Nießbrauch, Wohn-Wege-Vorkaufsrechte usw. eingetragen.
Beste Grüße
Uwe