Thema: Verzähnungen
Henry Am: 14.07.2010 08:18:14 Gelesen: 161618# 30@  
@ Blättchensammler [#29]

Hallo Stefan,

den Nachweis der Herkunft aus Bogen kann nur geführt werden, wenn entweder Bogenrand vorhanden oder in waagrecht zusammenhängender Form oder wenn spezielle sichere Merkmale, z.B. Plattenfehler, vorhanden wären.

Dies ist bei Deiner Marke nicht der Fall. Die untere Zähnung spricht allerdings für eine Rollenmarke wie auch die obere, die von der Abreissleiste des Markenspenders Spuren hat. Sie seitlichen Zähnungen sind zwar verhältnismässig gut, die rechte Seite hat aber unruhige Zähne, die ebenfalls auf Rollentrennung hindeuten.

Marken, die nicht zweifelsfrei der Bogenform zugeordnet werden können, sind im Katalog der normalen Markennotierung zuzuordnen. Nicht umsonst sind nachweisbare Bogenform und Rollenmarken mit Nummern separat bewertet.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/371
https://www.philaseiten.de/beitrag/28838