Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
philast Am: 12.02.2022 20:14:08 Gelesen: 1050208# 9428@  
@ inflamicha [#9426]

Hallo,

ein feiner Beleg.

Das Prüfurteil / Signierpraxis verstehe ich nicht ganz.

Dem Zettel nach zu urteilen akzeptiert der Prüfer die Stempel/Beleg als echt, wenn auch falsch frankiert, nämlich zu wenig.

Heißt das, nur wenn 50 Mrd also 5 Pf frankiert worden wären oder wenn noch ein Nachportovermerk drauf wäre, wäre der Beleg als echt signiert / attestiert worden?

Lose Marken oder Briefstücke auf Anfang 1924 würden dann auch als nicht prüfbar/falsch signiert weil außerhalb des Gültigkeitszeitraums, auch wenn der Stempel als echt bekannt wäre?

Ich weiß dass das ein durchaus Kontrovers diskutiertes Thema ist. ;-)

Nach Lage der Dinge endete die Gültigkeit der 'Papiermark' Postwertzeichen zum 31.12.23 gemäß Amtsblatt und nach der Prüfordnung kann man alle Marken, die nach diesem Zeitpunkt abgestempelt wurden als Nachstempelungen ansehen und somit als 'Fälschungen' deklarieren, was der damaligen, gelebten Praxis Anfang 1924 jedoch nicht ganz gerecht wird.

Ich denke hier muss man als Sammler wohl selbst entscheiden was man akzeptieren kann als Beleg und wohl oder übel auch wie viel man dafür bereit ist zu zahlen.

Ich habe übrigens einen Beleg mit einer 329B MeF mit 15 Stück nach Paris postlagernd und dort mit Nachporto Marke für die Postlagergebühr versehen. Da denke ich macht eine Prüfung auch nicht allzu viel Sinn.

Grüße
philast
 
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