Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 13.02.2022 19:23:40 Gelesen: 1053789# 9431@  
Guten Abend,

ich hätte heute einen Seepostbeleg beizusteuern:



Die Postkarte wurde am 29.9.1923 an Bord des Dampfers "Galicia" geschrieben, aber erst am 2.10.1923 (PP 19) der Bordpost übergeben- Stempel "DEUTSCHE SEEPOST LINIE HAMBURG-SÜDAMERIKA XXXVI". Die Reise ging nach Brasilien, man befand sich 12 Stunden vor Dover-Calais, war also noch nicht lange unterwegs. Nun kommt eine Besonderheit ins Spiel: Die am Tage des Ablegens im Heimathafen gültigen Postgebühren blieben während der gesamten Reise bis zur Wiederkehr gültig. Für unsere Karte heißt das, dass die mittels 6mal Mi 287 a verklebten 450 Tausend Mark eine portogerechte Frankatur (für PP 18) darstellen, obwohl am 1.10.23 bereits eine Erhöhung auf 3,6 Millionen Mark erfolgte. Und wie man sieht wurde in Breslau, dem Zielort der Karte, kein Nachporto erhoben. Bei diesem Beispiel ist noch kein großer Unterschied in den Postgebühren zu spüren. Aber wenn eine solche Reise bis zu 2 Monate dauert kann man sich vorstellen, welche Diskrepanzen sich zwischen verklebtem und aktuell eigentlich gültigem Porto ergeben können. Ich werde demnächst einmal einen solchen Beleg hier zeigen.

Ich wäre für Hinweise dankbar, in welcher Postanordnung obige Regel festgeschrieben steht. Meine bisherigen Recherchen waren leider erfolglos, auch bei der Arge Schiffspost war keine Auskunft dazu zu erhalten. Man geht halt nur davon aus dass es so gewesen ist und Punkt.

Gruß Michael
 
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