Thema: Begriffsbestimmung: Buntfrankatur
hubtheissen Am: 20.02.2022 19:12:01 Gelesen: 3867# 12@  
@ Frankenjogger [#11]

Hallo Klemens,

ich denke, ein Unterschied zwischen den Bauten I - III und den von Dir zitierten Heinemann- und I+T-Serien ist, das es bei den Bauten II und III z.T. Wertstufen herausgegeben wurden, die es schon in der Bauten I Ausgabe gab (4 Pfg, 20 Pfg, 40 Pfg). Dies war bei den Bauwerken, Heinemann, I+T und auch Unfallverhütung nicht der Fall. Dort wurden die Serien nur um Wertsstufen ergänzt.

Ein anderer Fall sind natürlich die Burgen und Schlösser Serie mit den 50 Pfg. und 60 Pfg. Werten und vor Allem die Serie Sehenswürdigkeiten. Mich würde dann auch interessieren, wie es dann mit Buntfrankaturen bei diesen Serien aussieht.

Ansonsten teile ich Deine Meinung, dass bei den Ausgaben nach 1945 Buntfrankaturen nicht diese Rolle spielen. Sie werden doch hier eher mit den Mischfrankaturen in einen Topf geworfen und sind - mit wenigen Ausnahmen - eher unbeliebt.

Gruß

Hubert
 
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