Thema: (?) (9) [----] Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?
drmoeller_neuss Am: 06.03.2022 01:11:19 Gelesen: 4118# 12@  
@ Heliklaus [#10]

Der Schutz von geistigem Eigentum hat schon seine Begründung. Nehmen wir einmal an, Du investierst viel Zeit und auch Geld, um von Deinen angebotenen Produkten tolle Grafiken für ebay zu gestalten, und Deine Konkurrenz kopiert einfach Deine Bilder. Dann wirst Du Dich auch ärgern, wenn sich Deine Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil erschleicht.

Ich war der Meinung, das ich meine gekauften und gesammelten Marken jedem zeigen kann, weil ich dachte, sie wären mein Eigentum, zumal viele vom Ausland stammen, fast alle gestempelt sind. Ich gehe zur Post, kaufe eine Briefmarke die dann mir gehört. Warum darf ich ein schönes Bild nicht zeigen?

Das ist leider ein Trugschluss. Du bist Eigentümer der gestempelten Briefmarken, nicht aber Inhaber der Rechte an den Abbildungen und Grafiken. Bei einem philatelistischen Forum ist die Darstellung einer einzelnen Briefmarke vom Zitatrecht gedeckt, bei anderen Foren hängt es vom Einzelfall ab. Da musst Du es akzeptieren, dass manche Forenbetreiber etwas vorsichtiger sind als andere. Vielleicht haben sie schon schlechte Erfahrung gemacht, d.h. mussten für Urheberrechtsverletzungen bereits viel (Lehr-)geld bezahlen.

Die Legaldefinition des Begriffes "Zitat" findet sich in § 51 UrhG:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Der "besondere Zweck" ist natürlich Auslegungssache.

Ich erinnere nur an den Rechtsstreit wegen der Loriotmarken, der zwischen Wikipedia und den Erben von Loriot ausgetragen wurde. Hier standen die Motive der Marken als Illustration eines Wikipedia-Artikels im Vordergrund, in dem es nicht um Briefmarken ging.

Die Postverwaltungen könnten es natürlich den Briefmarkenfreunden einfacher machen und eine allgemeine Erlaubnis zur Veröffentlichung geben. M.E. macht das zum Beispiel die Postverwaltung der Färöer. Problematisch wird es natürlich dann, wenn der Grafiker selbst auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zurückgreift. Vielen Neuausgaben liegt ein Foto aus Dritter Hand zugrunde und der Grafiker packt nur noch die Beschriftung dazu.

Da schätze ich noch die gute alte Tradition der Briefmarkenentwerfer wie Schillinger, Janota-Bsowski, Gottschall, Riess etc. Die haben noch alles selbst gezeichnet und gestaltet und keine dritten mit ins Boot genommen.

Die DSGVO ist ein anderer Papiertiger und hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun
 
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