Thema: (?) (9) [----] Recht: Dürfen Briefmarken in öffentlichen Foren gezeigt werden ?
Cantus Am: 06.03.2022 03:06:07 Gelesen: 4098# 13@  
@ Heliklaus [#10]

Hallo Klaus,

ich habe lange genug an den Entwürfen für Gesetzestexte, Klagen oder gerichtsfesten Verwaltungsakten mitgearbeitet, um zu wissen, wie exakt man die deutsche Sprache verwenden muss, damit das gewünschte Ergebnis zweifelsfrei erreicht werden kann. Du vermengst hier zwei verschiedene Begriffe, die für dich vermutlich das selbe sind, die aber zwei ganz unterschiedliche Situationen darstellen.

Wenn du zu einem Treffen der Astronomen dein Sammelalbum mitnimmst und daran Interessierten die Betrachtung der Marken ermöglichst, dann zeigst du ihnen die Marken. Dieses Tun ist aber zeitlich begrenzt und letztlich nur eine Aktion zwischen dir und dem oder den Interessenten.

Wenn du die Marken aber einscannst oder fotografierst und diese Abbildungen in einem Druckwerk oder im Internet der Allgemeinheit zum Betrachten zur Verfügung stellst, dann veröffentlichst du für einen unbestimmten Zeitraum und für jeden Interessierten und nicht nur für die jeweils einzeln von dir ausgewählten Personen mögliches geistiges Eigentum Anderer, mit zeigen hat das nichts mehr zu tun.

Dabei liegt eine besondere Betonung auf dem Begriff des Eigentums. Ich weiß, dass es für den Normalbürger schwer ist, den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum stets im Kopf zu haben. Deshalb will ich das kurz erklären.

Nehmen wir an, ich habe einen Katalog, den ich vor Jahren gekauft habe. Damit bin ich der Eigentümer des Kataloges geworden. Solange sich dieses Buch bei mir befindet, bin ich zugleich Eigentümer und Besitzer. Wenn ich den Katalog aber an dich ausleihe, wirst du dadurch zum Besitzer des Buches, während ich aber der Eigentümer bleibe.

Jedes Eigentum, egal ob geistiger oder materieller Art, hat einen bestimmten Wert. Dieses werthaltige Eigentum kann durch Schenkung oder im Rahmen eines Verkaufes an Andere übertragen werden, das setzt aber ein Wissen und Wollen des bisherigen Eigentümers voraus. Wo das fehlt, kann das Eigentum nicht an Andere übergehen, nur der Besitz an der Sache kann nach Belieben hin und her wandern.

Viele Grüße
Ingo
 
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