@ Danilasewa
[#1]Hallo Jan,
kurze Frage: Dir geht es laut Deinem Titel und Deiner Frage ausschliesslich um die Behandlung der un- und unterfrankierten Auslands-Briefen bzw. anderen Versendungsarten ab dem 1.7.1875? Ausgeklammert sind sowohl Inlandspost als auch un- bzw. unbezahlte Briefe nach bilateralen Postverträgen (vor Einführung des allgemeinen Postvereins bzw. der Union Postale Universelle?
Beste Grüße!
Lars