Thema: Deutsches Reich Belege mit Sondermarken 1933 bis 1945
Totalo-Flauti Am: 11.04.2022 21:22:28 Gelesen: 42040# 95@  
Lieber Ralph,

ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Ich versuchs einfach mal.

Mir selbst liegen nur die gesetzlichen Bestimmungen (Postordnung vom 30.11.1929) mit entsprechenden Anlagen für das Inland vor. Danach habe ich noch den Postgebührenkatalog 1923 bis 1945 von Lütgens. Der aber sich auch nur auf das Inland beschränkt.

Ansonsten nutze ich nur die Angaben aus dem Michel. Danach kostete der einfache Brief bis 20 Gramm ins Ausland seit 1933 25 Pfennig. Jede weitere 20 Gramm kosteten weitere 15 Pfennig.

Eine Unterscheidung eventuell wie in Zeiten der Vorphilatelie mit Gebühren bis zur Grenze (eigener Postbezirk) und dann die Gebühren der Fremdpostverwaltung gab es da schon lange nicht mehr. Ich denke, die Gebühren wurden auf Grund der internationalen Vereinbarungen im Weltpostverein gebildet. Die jeweils notwendigen Gebühren blieben ja bei der versendenden Postverwaltung. Es gab und gibt meines Wissens keine Aufteilung der zu zahlenden Entgelte zwischen den Postverwaltungen.

Zu den Auslandssendungen kommen dann aber, wenn vom Postkunden gewünscht oder gefordert, die standardmäßigen Zusatzleistungen für Einschreiben, Wertbriefe ect. wie auch im Inland hinzu.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.
 
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