Hallo Freunde des "Dopplereffekts",
hier möchte ich wieder einen Beleg vorstellen, bei dem der Absender die Notwendigkeit für eine doppelte Stempelung zwecks portogerechter Frankierung gesehen und entsprechend gehandelt hat. Beim Briefversand der Mercedes-Benz Niederlassung Emden-Aurich wurde am 2.9.1998 zunächst der AFS EMDEN, OSTFRIESLAND 1 / 26721 F689561 mit 100 im Wertstempel aufgebracht.
Es wurde wohl gleich entdeckt, dass hier die Freimachung des einfachen Briefes damit unterfrankiert war. Seit dem 1.9.1997 betrug das vorgeschrieben Entgelt 110 (Pfg.). Schnell noch einen Streífenausdruck mit 10 im Wertstempel und der Beleg konnte ungehindert seinen Weg nehmen
Mit freundlichen Grüßen
Edwin