@ BD
[#27]Hallo Bernd
danke für den Hinweis. Eine Frage habe ich noch: Galt diese Vorschrift auch in Preussen?
In der mir vorliegen Übereinkunft zwischen dem Königlichen Kriegs-Ministerium und dem Königlichem General-Postamt vom 26.12.1825 ist dies genau so im §11 geregelt. Spätere Verordnungen diesbezüglich liegen mir bisher noch nicht vor (gab es solche überhaupt?), so dass hier von einer noch geltenden Vorschrift ausgegangen werden könnte.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf