Thema: Auktionshaus Marke-Philatelist zurück: Nichts ist mehr wie bisher
drmoeller_neuss Am: 25.04.2022 20:09:46 Gelesen: 14751# 95@  
@ TeeKay [#94]

Der Teufel steckt im Detail.

Es besteht kein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.

Voraussetzung ist, dass dem Verbraucher die Möglichkeit gewährt wird, bei der Versteigerung persönlich anwesend zu sein.

Bei der Versteigerung muss es sich um ein auf konkurrierenden Geboten basierendes transparentes Verfahren handeln, bei dem der Kaufvertrag durch Zuschlag zustande kommt. (öffentlich zugängliche Versteigerung).

(siehe BGB §312 Abs. 2 Satz 10; in Österreich sinngemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG §18 Abs. 3 in Verbindung mit §3 Satz 4).

Bei einer ebay-Auktion erfolgt der Verkauf an den Höchstbieter nach Zeitablauf, es handelt sich eben nicht um eine Auktion im Sinne des Gesetzes.

Was das "Auktionshaus Marke-Philatelist" macht, habe ich leider nicht herausbekommen können, zu verschwurbelt sind die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.

Es gibt Saalauktionen, bei denen Bieter per Telefon oder über Internet teilnehmen können. Das sind öffentliche Auktionen, solange die Möglichkeit besteht, als Saalbieter persönlich teilnehmen zu können. Der Auktionator muss kein Widerrufsrecht zugestehen, auch den Fernbietern nicht.

Wenn das Auktionshaus eine Auktion als reine "Fernauktion" durchführt, d.h. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Gebote einsammelt und an den Höchstbietenden verkauft, entfällt die Ausnahme nach dem Fernabsatzrecht. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht.

Auch die "Philaseiten-PPA-Auktion" ist keine Auktion, da es keinen Auktionator gibt, der einen Zuschlag erteilt. Bei gewerblichen Anbietern steht Verbrauchern ebenfalls ein Widerrufsrecht zu.

Grundsätzlich kann jeder Anbieter weitergehende Rechte einräumen, zum Beispiel ein Widerrufsrecht auch in den Ausnahmefällen, in denen der Gesetzgeber das nicht verlangt. Er kann aber nicht die Rechte einschränken. Erfolgt keine Belehrung über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr!

Anbei die Versteigerungsbedingungen der "Marke-Philatelist" aus philasearch - mache sich jeder selbst einen Reim darauf !


 
Quelle: www.philaseiten.de
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