Thema: Ukraine: Philatelie im 3. Jahr von Putins Angriffskrieg
DL8AAM Am: 26.04.2022 17:20:45 Gelesen: 21217# 73@  
@ Fledermaus [#72]

Der Absender war sich darüber im klaren, dass der Block keine gültigen Postwertzeichen enthält,

Unabhängig von der tragischen Rahmensituation, ist sich Dein Kollege hier wirklich sicher?

Wenn (Falls) die Marken am Vormittag des 25.02. noch ganz regulär an Kunden abgegeben konnten, wurden und durften, falls dann am Nachmittag "nur" der Verkauf ausgesetzt wurde - und falls die bereits regulär verkauften Briefmarken nachträglich nicht außer Kraft gesetzt wurden, dann sind diese regulär verkauften Briefmarken bis heute weiterhin vollwertig gültige Postwertzeichen.

Ein Verkaufsverbot macht keine bereits (legal) verkauften Bestände bei Kunden ungültig - nur eine expliziete Außerkraftsetzung. Die Frage ist eben nur, konnten bzw. durften die Marken zumindest zeitweise (und sei es nur für eine Minute) legal abgegeben werden? Und selbst bei einer nachmittäglichen Außerkraftsetzung bleiben vormittäglich verkaufte und vormittäglich verwendete Briefmarken Teil einer regulären (vormittäglichen) Frankatur. Nun wird es vollends zur einer Frage für Korinthenköttler: Wie sähe es aber aus, wenn eine Verkaufsstop- bzw. eine mögliche Außerkraftsetzungsmitteilung ein abgelegenes bzw. bereits "abgeschnittenes" Postamt nicht mehr (oder nur sehr verspätet) erreichen konnte?

Gut die Kollegen vor Ort haben derzeit vollkommen andere elementare Fragen.

Sorry!

Thomas
 
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