Thema: WPhV-Antrag LV-Tag 2022 "LV Südwest als Website-Kümmerer für seine Vereine"
Jürgen Häsler Am: 03.05.2022 08:16:51 Gelesen: 2661# 14@  
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Hallo Johannes,

die Satzung unseres Landesverbandes lautet in § 9 Nr. 7:

7. Zur Aufgabe des Regionalvertreters gehört es, jährlich mindestens eine Regionalversammlung einzuberufen und zu leiten, aus dem Verbandsgeschehen zu berichten und Anregungen aus der Versammlung an den LV-Vorstand weiterzuleiten. Die Regionalvertreter werden durch die Regionaltagung gewählt, die spätestens 4
Wochen vor dem LV-Tag stattzufinden hat, und vom LV-Tag bestätigt.

Der Regionalvertreter berichtet also aus dem Verbandsgeschehen und leitet Anregungen aus der Versammlung an den LV-Vorstand weiter. Eigentlich findet auf den Regionaltagungen auch die Wahl der Regionalvertreter statt. Die hat in der Region Südbaden aber bereits im Oktober 2020 stattgefunden im Vorfeld des geplanten, auf November 2020 verschobenen LV-Tages. Der fiel dann bekanntlich der Corona-Pandemie zum Opfer.

Nun zu Deinen Fragen:

1) Haben Eure Ortsvereine (OVs) in Südbaden unseren Antrag im Vorfeld schriftlich zugestellt bekommen, so dass sie ihn intern mit ihren Mitgliedern bzw. innerhalb des Vorstands besprechen und abstimmen konnten?

Natürlich haben alle Vereine in Südbaden alle 3 Anträge (auch den des WPhV), die bis Ostersamstag eingereicht waren, in schriftlicher Form zusammen mit den Abstimmungsunterlagen erhalten. Die Post des LV kam bei mir am 21. April 2022 an.

Die beiden Anträge des BSC Villingen e.V. habe ich erst am Ostersonntag per E-Mail beim LV-Vorstand eingereicht, deshalb waren Sie in gedruckter Form nicht dabei. Offiziell schriftlich eingereicht habe ich die beiden Anträge am 23. April 2022, dem letzten Tag vor Verstreichen der Antragsfrist.

Unser Verein und wohl auch die anderen OVs in der Region Nortwürttemberg haben bislang weder Einladung und Anträge zum Landesverbandstag (LV-Tag) am 21.05.2022 noch eine Einladung zu einem Regionaltag Nordwürttemberg zugestellt bekommen. Dies ist erstaunlich, zumal auch BDPh-Beitragserhöhungen anstehen, die von unseren untertänigen OVs gemäß dem aktuellen Zeitgeist ohne eigenes demokratisches Mitwirken "zu schlucken" sind.

Ich bin sehr sicher, dass die Post des LV pünktlich verschickt wurde. Die Erhöhung des BDPh-Beitrages in Höhe von EUR 3,-- wird von der geplanten Beitragssenkung des LV in Höhe von EUR 2,-- zu zwei Dritteln aufgefangen. Und ein Plus von 4,3 % bzw. einem Euro im Jahr oder gut 8 Cent im Monat halte ich für vertretbar. Die Preiserhöhung beim Kaffee und beim Radler in jeder Vereinsgaststätte fällt deutlich höher aus.

2) Was bedeutet Euer Abstimmungsergebnis konkret für den LV-Tag? Sind diese Abstummungsergebnisse nur ein unverbindliches Meinungsbild/-umfrage zum Stichtag 23.04.2022 oder haben diese Ergebnisse bereits eine Verbindlichkeit für den LV-Tag? Wenn letzteres, dann stellt sich auch hier wieder die Frage nach dem demokratischen Selbstverständnis des LV bzw. seinem Vorsitzenden, denn es ist in einer Demokratie üblich, dass Ergebnisse aus verbindlichen Abstimmungen (z.B. Briefwahl bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen) erst dann veröffentlicht werden, wenn die Wahllokale geschlossen sind.

Die Anträge zum LV-Tag müssen differenziert betrachtet werden.
Über Antrag 1 (LV-Vorstand) und Antrag 2 (Heilbronner Philatelisten-Verein) KANN und MUSS der LV-Tag zwingend entscheiden, denn dabei geht es um Höhe und Verfahren der Mitgliedsbeiträge. Und das zu entscheiden ist Aufgabe des LV-Tages.

Über die Anträge 3 (WPhV) und 4 und 5 (BSC Villingen e.V.) muss der LV-Tag nicht entscheiden. Diese Dinge kann der LV-Vorstand selbst beschließen.

Dazu werde ich demnächst noch etwas ausführlicher Stellung nehmen.

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Schon bei der HV des BDPh am 06. November 2021 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn haben einige Vereinsvertreter geglaubt, Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes gelte auch für die Wahlen und Abstimmungen des BDPh. Ein profunder Irrtum, der freundlicherweise durch den Geschäftsführer unseres LV Südwest beseitigt wurde, bevor ich das selbst tun musste.

Da sollten wir die Kirche einfach mal im Dorf lassen.
 
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