Thema: Nachgebühr bei Portopflichtigen Dienstsachen
epem7081 Am: 09.05.2022 10:01:09 Gelesen: 2521# 9@  
Hallo zusammen,

kürzlich konnte ich den nachfolgenden Beleg erwerben. Eine portopflichtige Dienstsache vom Kath. Pfarramt in Bollstadt nach Darmstadt.




Am Aufgabeort mit dem Landpoststempel Bollstadt über Nördlingen versehen signalisiert uns der Stempel vom Leitpostamt NÖRDLINGEN / LAND / * * f dann ein Datum: 7.5.1934. Vermutlich vom ausliefernden Postamt Darmstadt wurde der rote Stempel Nachgebühr / b aufgebracht und handschriftlich der Betrag von 12 Pf. angegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
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