Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
BD Am: 08.08.2010 20:29:42 Gelesen: 178052# 8@  
Hallo Kauli,

erst das Nachlesen im Posthandbuch 1895 hat es gebracht.

Für Postanweisungen war genau wie für Pakete und Wertbriefe eine Bestellgebühr zu zahlen. Sie betrug im Ort eines Postamtes für einen Postauftrag 5 Pf. Meist wurde es nicht notiert, bei diesem Postauftrag wurde es gemacht.

Die rückwärtige 15 kann nur mit einer falsch ausgefüllten Postanweisungskarte im inneren des Postauftrages zusammenhängen. Für diese war aber immer der Absender des Postauftrages verantwortlich und kostenpflichtig, so das ich es mir nicht erklären kann.

Mit besten Grüssen Bernd
 
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