Mir ist es bei einem bayrischen Auktions schon zum wiederholten Male so ergangen, dass mir bei Geboten auf zwei Artikeln der erste Artikel zu meinem Höchstgebot zugeschlagen wurde und der zweite Artikel wurde mir mit einem Euro über meinem Höchstgebot zugeschlagen. Das müsste ja eigentlich bedeuten, dass jemand mehr als ich geboten hatte. Eine Rückforderung des Auktionsloses fand jeweils nicht statt. Seltsam - natürlich handelte es sich um Fernauktionen.
Gruß
tobi125