Thema: WPhV-Antrag LV-Tag 2022 "LV Südwest als Website-Kümmerer für seine Vereine"
Jürgen Häsler Am: 20.05.2022 23:30:46 Gelesen: 2302# 17@  
@ WPhV Stuttgart [#16]

Hallo Johannes,

leider kann ich Dir erst jetzt antworten.

Wie mir auch von anderer Seite berichtet wurde, nehmen an diesen Regionaltagen i.d.R. auch Vorstandsmitglieder des Landesverbands (LV) Südwest teil, die "Probeabstimmungen" zu anstehenden TOPs des LV-Tags am 21.05.2022 durchführen.

Ob bei einer Regionaltagung über die Anträge zum LV-Tag debattiert und abgestimmt wird, entscheidet letzten Endes der Regionalvertreter, wenn er die Tagesordnung verfasst und die Vereinsvertreter, wenn Sie der Tagesordnung zustimmen. Die Vorstandskollegen des Landesverbandes sind als Gäste auf den Regionaltagungen eingeladen und nehmen ohne Stimmrecht daran teil. Wir haben bei der Regionaltagung Südbaden ausgiebig über die Anträge gesprochen und auch abgestimmt, denn das ist ja gerade der Zweck einer Regionaltagung.

Da die meisten OVs nicht am LV-Tag teilnehmen, ist die Mehrzahl oder zumindest ein relativ großer Anteil der gültigen Stimmen durch dieses Vorgehen bereits per (meist Blanko-) Stimmvollmacht beim LV-Vorstand fixiert.

Das mögen formal tatsächlich Blanko-Stimmvollmachten sein, letzten Endes entscheidet aber der Verein, an wen und mit welcher Weisung zur Stimmabgabe er seine Stimmrechtsvollmacht weitergibt. Mitglieder des LV-Vorstandes dürfen gemäß § 8 Nr. 2 Satz 3 der LV-Satzung nicht mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden. Die Stimmen werden also an „befreundete“ Vereinsvertreter weitergereicht, die so abstimmen, wie der Vollmachtgeber dies wünscht.

Dieses Vorgehen mag konform mit der LV-Satzung sein, doch widersprechen solche öffentlichen Probeabstimmungen vor der eigentlichen Wahl am LV-Tag und einhergehend das Einsammeln von (meist Blanko-) Stimmrechtsvollmachten in eine Hand dem demokratischen Empfinden des WPhVs.

In der Tat ist dieses Vorgehen satzungskonform. Was Du als „Probeabstimmung“ bezeichnest, ist das Einholen eines „Meinungsbildes“ der Vereinsvertreter. Und dieses Vorgehen ist schlichtweg notwendig, damit die Bevollmächtigten wissen, wie sie abstimmen sollen. Wir haben auch keine „Probeabstimmung“ über eine „Wahl“ durchgeführt. Gewählt wird am 21. Mai 2022 nur der neue LV-Vorstand, ansonsten wird über die Anträge abgestimmt.

Wie definierst Du das „demokratische Empfinden des WPhVs“ ?

Wenn ich in die Satzung unseres WPhV schaue, dann finde ich für die Mitgliederversammlung des WPhV die gesetzliche Regelung des BGB. Nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches können Mitglieder eines Vereins ihre Mitgliedsrechte nur persönlich wahrnehmen. Nach dem „demokratischen Empfinden des WPhVs“ müssten also alle Vereinsvertreter ihr Stimmrecht persönlich auf dem LV-Tag in Trochtelfingen wahrnehmen. Unsere Regionaltagung Südbaden fand in Grenzach-Wyhlen statt. Von dort fährt man mit dem Auto ca. 200 km nach Trochtelfingen und ist knapp 3 Stunden unterwegs. Das machen viele Vereinsvertreter aus Südbaden einfach nicht mit und bleiben zu Hause. Würde man so vorgehen, wären in Trochtelfingen vor allen Dingen Vereine aus Südwürttemberg vertreten, Südbaden und die Pfalz wären im Wesentlichen außen vor.
Beim letzten LV-Tag 2018 in Möglingen wären bevorzugt Vereine aus Nordwürttemberg vertreten gewesen, beim vorletzten LV-Tag 2016 in Freiburg Vereine aus Südbaden.

„Demokratisch“ wäre das sicher nicht.

So wäre zu wünschen, dass der LV beim Versand der Unterlagen zum LV-Tag auch Wahlunterlagen zu anstehenden TOPs sowie noch einen Freiumschlag für eine mögliche Briefwahl beilegt.

Eine schriftliche Stimmabgabe sieht die Satzung des LV nicht vor. Allerdings gilt momentan noch das GesRuaCOVBekG und hätte eine schriftliche Stimmabgabe ermöglicht. Warum wurde von Dir kein entsprechender Antrag gestellt, wenn Dir eine schriftliche Stimmabgabe so wichtig ist ? Übrigens erlaubt auch die Satzung unseres WPhV keine schriftliche Stimmabgabe durch die Vereinsmitglieder. Nur beim BSC Villingen e.V., der nach 3 Satzungsänderungen in den Jahren 2016, 2020 und 2022 über eine moderne Satzung verfügt, ist eine schriftliche Stimmabgabe der Mitglieder seit 2020 nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss möglich.

Echte „Briefwahlen“ sind bei Personenwahlen von Vereinen schlichtweg nicht praktikabel. So ist es prinzipiell jederzeit möglich, dass sich während des LV-Tages spontan weitere Kandidaten für Vorstandsämter zur Verfügung stellen. Wie sollte man solche Kandidat*innen vor einem LV-Tag per Briefwahl wählen können ?

Dies ist beispielsweise die gängige Praxis bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen und nicht ohne Grund erfolgen erste Veröffentlichungen/ Hochrechnungen von gültigen Stimmen/Wahlergebnissen erst nach Schließung der Wahllokale.

Ich bin ja nun ehrenamtlich Wahlhelfer und als solcher regelmäßig bei Wahlen aller Art im Einsatz, zuletzt zweimal in Briefwahlbezirken.

§ 32 Abs. 1 Bundeswahlgesetz verbietet die Veröffentlichung von Wählerbefragungen bei Bundestagswahlen nach der Stimmabgabe („Exit-Polls“) vor Schließung der Wahllokale.

Wahlprognosen dürfen hingegen bis zum Tag vor der Wahl veröffentlicht werden.

Und genau so eine „Prognose“ habe ich für die Vereine Südbadens veröffentlicht.

Würde der Gesetzgeber § 32 Abs. 2 BWahlG erweitern und die Veröffentlichung von Wahlumfrageergebnissen vor Wahlen grundsätzlich verbieten, würde dies in folgende Grundrechte eingreifen:

– Die Meinungsfreiheit, die grundsätzlich auch die Verbreitung von Tatsachen schützt, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG;
– die Informationsfreiheit, da Bürger innerhalb der Sperrfrist keinen Zugang mehr zu den Umfrageergebnissen hätten, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG;
– die Pressefreiheit, da die Medien die Umfrageergebnisse nicht mehr veröffentlichen könnten, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG;
– die Berufsfreiheit, insoweit es z. B. für einen Presseunternehmer oder Journalisten wirtschaftlich relevant ist, Wahlumfrageergebnisse vor Wahlen zu veröffentlichen, Art. 12 GG.
Für alle vorgenannten Eingriffe gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wie dem auch sei. Unseres Erachtens wird durch das oben skizzierte Verfahren an den Regionaltagen der LV-Tag zu einer Alibi-Veranstaltung degradiert, da die Wahlergebnisse zu einzelnen TOPs bereits schon vor der eigentlichen Wahl bekannt sind, wie im Falle unseres Internet-Antrags.

Der erste LV-Tag seit mehr als 4 Jahren, bei dem der neue LV-Vorstand gewählt wird, ist sicher keine „Alibi-Veranstaltung“.

Und wie sollen Wahlergebnisse schon vor der Wahl bekannt sein ?

Wenn Bundestagswahlergebnisse schon vor der Wahl bekannt wären, könnte man sich die (teure !) Wahl sparen und die letzte Wahlumfrage zum Wahlergebnis erklären.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die OVs im LV nicht -wie früher üblich- zur Erhöhung des BDPh-Beitrags, der Ende 2021 von der BDPh-HV beschlossen wurde, befragt wurden? Unseres Wissens ist die Versendung von E-Mails noch frei von Corona-Viren jeglicher Mutation.

Diese Frage kannst Du gerne an den geschäftsführenden LV-Vorstand richten.
Alle Ortsvereine Südbadens wurden von mir bei der Regionaltagung am 23. Oktober 2021 vor der BDPh-HV bezüglich der geplanten Beitragserhöhung um EUR 5,-- befragt. Das Ergebnis war eine nahezu einhellige Ablehnung, die mit dazu geführt hat, dass der BDPh-Beitrag am 06. November 2021 in Bonn nur um EUR 3,-- erhöht wurde und der LV-Beitrag voraussichtlich um EUR 2,-- gesenkt wird.

Das Ergebnis war so eindeutig, dass man sich sämtliche E-Mail-Befragungen sparen konnte.

Wie dem auch sei. Bis 31. August 2022 können wir jederzeit dank des nach wie vor geltenden COVID19-Gesetzes GesRuaCOVBekG einen Beschluss auch außerhalb der Mitgliederversammlung (also des LV-Tages) fassen, falls das notwendig werden sollte.

Viele Grüße
Jürgen
 
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