Thema: Bund Wertbriefe: Wertbrief mit Wert 90.000 DM und portogerechter 40-fach-Frankatur
Journalist Am: 23.05.2022 18:01:52 Gelesen: 2491# 15@  
@ limingerald [#13]
@ drmoeller_neuss [#14]

Hallo Limingerald und drmoeller_neuss und an alle,

die Frage bis zu welchen Höchstbetrag ein Wertbrief zugelassen ist, ist sehr interessant. Nähere Angaben dazu findet man aber in den jeweiligen Gebührenheften nicht. Hier muss man bis zur Postreform auf Nachschlagwerke wie das "Postbuch" zurückgreifen, das von der Post in gewissen Abständen seit 1962 herausgegeben wurde. Hier findet man sehr vielfältige ergänzende Bestimmungen zu allen Fakten zur gelben Post, zum Bankbereich und zur Telefondienst. Diese dicken Hefte sind eine tolle Fundquelle.

Auch im letzten Postbuch mit Datenstand 1988 wird dort unter 2.42 Wertangabe auf Seite 124 weiteres angegeben - wie richtig erwähnt, beträgt der Höchstbetrag der Wertangabe 100.000 DM, jedoch nur 10 000 DM bei Luftpostbeförderung, in die DDR und Berlin Ost auch nur 10 000 DM.

Zum Zeitpunkt des anfangs gezeigten Briefes befinden wir uns aber schon im Jahr 1995.

Hier gibt es nun statt des Postbuchs entsprechende AGB BfD Inl (Allgemeine Geschäftsbedinungen Briefdienst Inland) bei denen in entsprechenden Anlagen dies Dinge geregelt waren.

Bei mir beispielsweise entsprechenden vorliegenden AGB BfD Inl mit Stand 1.7.1991 galt hier immer noch die Höchstangabe 100 000 DM unter 4. Zusätzliche Leistungen - Besondere Versendungsformen - Wertangabe - Grundsätzliches. Hier war natürlich auch die erforderliche Versiegelung genau vorgegeben.

Soweit noch einige Ergänzungen zu dieser interessanten Frage.

Viele Grüße Jürgen
 
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