Thema: Kündigungsfrist von BDPh-Mitgiedern beim Verein und Verein bei den Landesverbänden
nagel.d Am: 27.05.2022 12:04:36 Gelesen: 1375# 1@  
[Beiträge [#1] bis [#7] redaktionell verschoben aus dem Thema "WPhV-Antrag LV-Tag 2022 "LV Südwest als Website-Kümmerer für seine Vereine" (bitte dort lesen)]


@ WPhV Stuttgart

Nur mal am Rande und ein Blick in den Gesetzestext.

Dort heißt es unter anderem "Die Mitgliedschaft (in einem Verein) endet mit dem Tode". Hier kann meines Erachtens der Vorstand nicht darauf bestehen, daß die Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. In aller Regel erfährt ein Ortsverein vom Tode eines Mitglieds durch irgendwelche Veröffentlichungen in den "üblichen" Ortszeitungen.

Was die Kündigung oder beabsichtigte Kündigung eines Mitglieds anbelangt so ist diese 3 Monate vor Ende des Vereinsjahres (in der Regel das Kalenderjahr) beim Vorstand des Vereins einzureichen. Letztmöglicher Stichtag wäre der Eingang der Kündigung der 30.09. und hier liegt es nun mal in der Verantwortung des Vereinsmitglieds, der Vorstand hat nur zu prüfen ob die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, um zum Ende des laufenden Vereinsjahres oder erst zum Ende des folgenden Vereinsjahr fristgerecht gekündigt wurde.

LG
 
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