Thema: Kündigungsfrist von BDPh-Mitgiedern beim Verein und Verein bei den Landesverbänden
nagel.d Am: 28.05.2022 16:54:38 Gelesen: 1240# 3@  
@ WPhV Stuttgart [#2]

Dem Grunde nach stimmt das mit dem Durchforsten der Todesanzeigen. Hier sehe ich eher die (Mitwirkungs-)Pflicht bei den Angehörigen. Spätestens wenn die Briefe mit Einladung zur Versammlung und Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge zurückkommen bzw. Überweisungen der Beiträge ausbleiben sollte hier der Verein/Kassierer aktiv werden (mein Vorschlag), denn spätestens hier hat der Verein dann Kenntnis davon, daß etwas unklar ist.

Letztendlich habe ich nur den entsprechenden Passus aus dem BGB, was das Ende durch Tod anbelangt, aufgeführt.

Das vorausgesetzt das Vereinsjahr das Kalenderjahr ist und die Vereine im Frühjahr Meldungen an den LV abgeben müssen (so wie ich das lese) hat der verantwortliche Melder im Januar eine aktuelle Mitgliederzahl. Wie man im Fall von Austritten durch Tod verfahren soll oder muß, da gibt es eigentlich keine pauschale Aussage, hier denke ich soll man im Einzelfall entscheiden.

Und auch was die Zahlungen des Mitgliedsbeitrag im Falle eines Todes anbelangt, sollte man hier mit den Angehörigen eine angemessene Lösung finden. In der Regel lassen sich bei Abbuchungen diese recht kurzfristig bei der kontoführenden Bank stoppen, sofern man dies rechtzeitig bekannt gibt. Problematisch ist dies so zwischen Weihnachten und Jahreswechsel.
 
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